Frage 3112 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

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Richtige Antworten zu Frage 3112

  • A: die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig
  • B: in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet, dürfen sie eine unbegrenzte Anzahl an Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen inkl. Munition (ohne räumliche Trennung) aufbewahren.
  • C: in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm überschreitet, dürfen sie eine unbegrenzte Anzahl an Langwaffen und bis zu 10 Kurzwaffen inkl. Munition (ohne räumliche Trennung) aufbewahren.
  • D: in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entspricht, dürfen sie eine unbegrenzte Anzahl Lang- und Kurzwaffen inkl. Munition (ohne räumliche Trennung) aufbewahren.
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