Frage 3115 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Welche Aussage zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 3115
- A: für die zulässige Aufbewahrung ihres Drillings, ihres Revolvers und der dazugehörigen Munition benötigen Sie ein Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht.
Weitere Fragen: Waffen
- 3116Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
- 3117Warum bewahren Sie Ihre Waffen im entspannten Zustand auf?
- 3118Benötigen Sie zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis?
- 3119In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?
- 3120Was wird beim amtlichen Beschuss einer Langwaffe geprüft?
- 3121Was ist ein Beschusszeichen?