Frage 3116 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 3116
- A: Inhaber gültiger Jahresjagdscheine bedürfen zum Erwerb von Jagdlangwaffen keiner weiteren Erlaubnis wie z. B. einer Waffenbesitzkarte mit Voreintrag
- B: unter dem Führen einer Waffe wird die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums verstanden
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