Frage 3111 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

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Richtige Antworten zu Frage 3111

  • A: In Aufbewahrungsbehältnissen der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 dürfen bis zu 10 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden, sofern diese vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden (Bestandesschutz).
  • C: in einem Sicherheitsbehältnis der Widerstandsgrad 0 bis 200kg dürfen Langwaffen unbegrenzt und bis zu 5 Kurzwaffen mit zugehöriger Munition (ohne räumliche Trennung) aufbewahrt werden.
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