Frage 3114 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 3114
- A: die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig
- B: wenn Sie 11 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahren müssen, sind diese i.d.R. auf 2 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 zu verteilen,sofern diese vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden.
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