Frage 4448 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?
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Richtige Antwort zu Frage 4448
- B: nein
Weitere Fragen: Recht
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