Frage 4451 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

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Richtige Antworten zu Frage 4451

  • A: einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt
  • C: ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Jagdbezirk führen und mit ihnen schießen
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