Frage 4452 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe, einer Bockbüchsflinte, eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?
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Richtige Antwort zu Frage 4452
- B: nein
Weitere Fragen: Recht
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