Frage 4456 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Ein Jagdscheininhaber verkauft auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Verkäufer daraufhin veranlassen?

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Richtige Antwort zu Frage 4456

  • B: Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde
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