Frage 4346 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Nach Erteilung Ihres Jahresjagdscheins wollen Sie als Erstausrüstung einen Drilling, eine Bockbüchsflinte und eine Doppelflinte erwerben. Welches Dokument müssen Sie beim Kauf vorlegen?
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Richtige Antwort zu Frage 4346
- B: Jagdschein
Weitere Fragen: Recht
- 4347Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?
- 4348Sie besitzen einen Drilling, der in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Benötigen Sie zum Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum für diesen Drilling eine waffenrechtliche Erlaubnis (Ausstellung einer oder Eintragung in eine Waffenbesitzkarte)?
- 4349Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition, die nicht mit einer Langwaffe verschossen werden kann, die Vorlage des Jahresjagdscheins?
- 4350Innerhalb welcher Frist müssen Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung der Waffe in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte beantragen, wenn sie einen Drilling auf Dauer erwerben?
- 4351Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?
- 4352Ein Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins, der nur Langwaffen besitzt, will einen Revolver im Kal. .38 spezial erwerben. Muss vorher von der Waffenbehörde die Erlaubnis zum Erwerb in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden oder genügt es, wenn innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerb die Waffenbesitzkarte zwecks Eintragung der Waffe vorgelegt wird?