Frage 4349 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition, die nicht mit einer Langwaffe verschossen werden kann, die Vorlage des Jahresjagdscheins?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 4349

  • B: nein
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