Frage 4345 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe, einer Bock-Büchsflinte, eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 4345

  • B: nein
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