Frage 4351 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?
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Richtige Antwort zu Frage 4351
- B: Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde
Weitere Fragen: Recht
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- 4355Wie lange gilt (vorbehaltlich Widerruf oder Rücknahme) in der Regel die in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Besitz einer Waffe?
- 4356Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
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