Frage 4116 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbots des Jagdgesetzes?
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Richtige Antwort zu Frage 4116
- C: 1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang
Weitere Fragen: Recht
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