Frage 4119 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Abschussplanvorschlag der unteren Jagdbehörde vorgelegt werden?
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Richtige Antworten zu Frage 4119
- C: bis zum 15. März eines jeden Jahres (sofern dieser Termin nicht von der Unteren Jagdbehörde im Benehmen mit der Hegegemeinschaft abgeändert wurde)
- D: für Rehwild ist die Vorlage nur jedes 3. Jagdjahr erforderlich
Weitere Fragen: Recht
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- 4121Ist der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft bei der Aufstellung des Abschussplans für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk nach den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen?
- 4122Für welchen Zeitraum ist in Hessen der Abschussplan für Rehwild aufzustellen?
- 4123Welches Wild darf im Rahmen eines gemeinsamen Abschussplans auf Ebene einer Hegegemeinschaft erlegt werden?
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- 4125Wer stellt den Abschussplan in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk auf?