Frage 4119 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Abschussplanvorschlag der unteren Jagdbehörde vorgelegt werden?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 4119

  • C: bis zum 15. März eines jeden Jahres (sofern dieser Termin nicht von der Unteren Jagdbehörde im Benehmen mit der Hegegemeinschaft abgeändert wurde)
  • D: für Rehwild ist die Vorlage nur jedes 3. Jagdjahr erforderlich
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