Frage 4115 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Darf ein Jagdscheininhaber in Hessen Nachtsichttechnik (Nachtzielvorsatz- oder Nachtsichtaufsatzgeräte) auf seiner Waffe zur Bejagung von Schwarzwild ausnahmsweise benutzen?
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Richtige Antwort zu Frage 4115
- A: ja, sofern in diesen keine künstlichen Lichtquellen (z.B. Infrarotaufheller) verwendet werden oder sie anderweitig fest mit der Waffe verbunden sind.
Weitere Fragen: Recht
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