Frage 4121 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Ist der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft bei der Aufstellung des Abschussplans für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk nach den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 4121
- A: ja
Weitere Fragen: Recht
- 4122Für welchen Zeitraum ist in Hessen der Abschussplan für Rehwild aufzustellen?
- 4123Welches Wild darf im Rahmen eines gemeinsamen Abschussplans auf Ebene einer Hegegemeinschaft erlegt werden?
- 4124Welche der folgenden Wildarten unterliegt nicht der Abschussplanung?
- 4125Wer stellt den Abschussplan in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk auf?
- 4126Welche Aussagen zur Abschussplanerfüllung sind richtig?
- 4127Dem Inhaber eines 10 km von der Grenze eines Rotwildgebiets entfernten Niederwildreviers in Hessen kommt beim Abendansitz im Juni ein Rot-Schmalspießer schussgerecht. Darf er ihn erlegen?