Frage 4121 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Ist der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft bei der Aufstellung des Abschussplans für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk nach den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen?

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Richtige Antwort zu Frage 4121

  • A: ja
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