Frage 4365 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Benötigen Sie hierfür eine vorherige Erlaubnis?
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Richtige Antwort zu Frage 4365
- A: ja, die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte mit entsprechender Eintragung erteilt
Weitere Fragen: Recht
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