Frage 4369 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine für den Fangschuss vorgesehene Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?
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Richtige Antwort zu Frage 4369
- C: nein, das wird im Waffengesetz untersagt
Weitere Fragen: Recht
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