Frage 4369 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine für den Fangschuss vorgesehene Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 4369

  • C: nein, das wird im Waffengesetz untersagt
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