Frage 4370 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?

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Richtige Antwort zu Frage 4370

  • C: Nein. Jagdscheininhaber müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden - wie beim Kauf von Langwaffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein
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