Frage 4218 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Eine Rotte Schwarzwild dringt innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks in einen unmittelbar an ein landwirtschaftliches Anwesen anschließenden, umfriedeten Hausgarten ein und verursacht dort erheblichen Wildschaden. Ist der Jagdpächter zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet, wenn er nach dem Jagdpachtvertrag den Ersatz des Wildschadens ganz übernommen hat?

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Richtige Antwort zu Frage 4218

  • B: nein
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