Frage 4217 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Feldhasen haben eine in der freien Feldflur liegende Obstbaumkultur durch Abnagen der Rinde schwer beschädigt. In welchem Fall ist der Jagdpächter, der die gesetzliche Wildschadensersatzpflicht der Jagdgenossenschaft laut Jagdpachtvertrag übernommen hat, schadensersatzpflichtig?
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Richtige Antwort zu Frage 4217
- C: der Jagdpächter ist nicht zum Wildschadensersatz verpflichtet
Weitere Fragen: Recht
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