Frage 4223 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Wer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den Jagdschaden, den ein Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung angerichtet hat?
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Richtige Antwort zu Frage 4223
- B: der Revierinhaber
Weitere Fragen: Recht
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