Frage 4212 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk kommen als Hauptbaumarten Fichten, Kiefern und Rotbuchen vor. Ein Waldbesitzer hat 100 Weißtannen gepflanzt. An diesen sind starke Verbiss- und Fegeschäden durch Rehwild entstanden. Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz geleistet werden?

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Richtige Antwort zu Frage 4212

  • B: nein, da die Weißtannen nicht geschützt wurden
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