Frage 4037 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 4037

  • A: ja, mit Zustimmung der Jagdbehörde
Weiter zu Frage ›