Frage 4039 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Welche Aussagen treffen auf Eigenjagdbezirke zu?
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Richtige Antworten zu Frage 4039
- A: ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen zusammenhängend im Eigentum ein und derselben Person stehen und mindestens 75 ha Größe haben
- D: der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber des Jagdrechts
Weitere Fragen: Recht
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