Frage 4041 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Im eingezäunten Hausgarten eines Bauernhofes richten Wildkaninchen immer wieder Schaden an. Der Bauer bittet den Revierinhaber, in seinem Hausgarten Wildkaninchen zu schießen. Braucht der Revierinhaber dazu die Erlaubnis der Jagdbehörde?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 4041
- A: ja
Weitere Fragen: Recht
- 4042Ein Landwirt, dessen Anwesen innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks liegt, hat in seinem Hühnerstall einen Steinmarder tot aufgefunden. Wem steht das Aneignungs-recht zu?
- 4043Welche der nachgenannten Flächen zählen nach dem Hessischen Jagdgesetz zu den gesetzlich befriedeten Bezirken?
- 4044In einem Hausgarten entsteht durch Wildkaninchen erheblicher Schaden. Der geschädigte Grundstückseigentümer hat daher einen Ausbildungslehrgang für die Fangjagd bei einem anerkannten Fangjagdausbilder besucht. Ist für das Fangen und Töten von Wildkaninchen in seinem Hausgarten ein Jagdschein erforderlich?
- 4045Darf auf forstwirtschaftlichen Kulturflächen, die zum Schutz gegen Wildverbiss eingezäunt sind, die Jagd ausgeübt werden?
- 4046Welcher Grundsatz gilt in befriedeten Bezirken?
- 4047Was gehört in Hessen per Gesetz zum befriedeten Bezirk?