Frage 1440 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 1440

  • C: Nein
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