Frage 1445 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Darf die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenütztem Gelände, an Hecken oder Hängen abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen Nutzung dient, die den Bestand erhält?

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Richtige Antwort zu Frage 1445

  • B: Nein
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