Frage 1439 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?
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Richtige Antworten zu Frage 1439
- B: Frühlings-Adonisröschen
- C: Sonnentau
Weitere Fragen: Wildbiologie, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft
- 1440Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?
- 1441Welche der nachgenannten Bodenarten gilt im landwirtschaftlichen Sinn als schwerer Boden?
- 1442Welche Bodenart gilt als besonders fruchtbar?
- 1443Welche Zeigerpflanze zeigt sauren Boden an?
- 1444Welche der nachstehenden Bodenarten erwärmen sich im Frühjahr am schnellsten?
- 1445Darf die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenütztem Gelände, an Hecken oder Hängen abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen Nutzung dient, die den Bestand erhält?