Frage 4431 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Ein Jagdgast hat im September ein Schmalreh, das zwei Tage zuvor bei einem Verkehrsunfall einen offenen Knochenbruch erlitten hatte, erlegt. Der Revierinhaber will das Reh dem Erleger zum eigenen Verzehr käuflich überlassen. Muss es vor dem Verkauf der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?

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Richtige Antwort zu Frage 4431

  • A: ja
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