Frage 4430 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger verkaufen will?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 4430

  • B: nein
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