Frage 4360 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 4360
- A: Inhaber gültiger Jahresjagdscheine bedürfen zum Erwerb von Jagdlangwaffen keiner weiteren Erlaubnis wie z. B. einer Waffenbesitzkarte mit Voreintrag
- B: unter dem Führen einer Waffe wird die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums verstanden.
Weitere Fragen: Recht
- 4361Wieviel Munition für Langwaffen kann ein Jagdscheininhaber erwerben?
- 4362Sie wollen sich für Ihre Jagdwaffe (länger als 60 cm) Munition kaufen. Was benötigen Sie als Jagdscheininhaber dafür?
- 4363Wie viele Langwaffen darf ein Jagdscheininhaber erwerben?
- 4364An wen darf der Jäger seinen Drilling ohne weiteres veräußern?
- 4365Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Benötigen Sie hierfür eine vorherige Erlaubnis?
- 4366Für den Erwerb eines Einstecklaufes einer in ihrer Waffenbesitzkarte eingetragenen Langwaffe bedarf es