Frage 4227 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 15. Juni in seinem Revier ein führendes Alttier. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

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Richtige Antwort zu Frage 4227

  • C: die Handlung stellt einen Straftatbestand dar
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