Frage 4210 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Zu welchen im Bundesjagdgesetz vorgegebenen Terminen eines Jahres müssen spätestens Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken angemeldet werden, um den Ersatz des Schadens erlangen zu können?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 4210
- C: 1. Mai
- E: 1. Oktober
Weitere Fragen: Recht
- 4211Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?
- 4212In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk kommen als Hauptbaumarten Fichten, Kiefern und Rotbuchen vor. Ein Waldbesitzer hat 100 Weißtannen gepflanzt. An diesen sind starke Verbiss- und Fegeschäden durch Rehwild entstanden. Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz geleistet werden?
- 4213Dachse verursachen in einem milchreifen Maisfeld Schaden. Handelt es sich dabei um einen nach dem Jagdrecht ersatzpflichtigen Wildschaden?
- 4214Eine Rotte Schwarzwild richtet an einem mit Plastikfolie abgedeckten Maisbehelfssilo eines Jagdgenossen Schaden an. Hat der Jagdgenosse nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Ersatz von Wildschaden?
- 4215Muss ein durch einen Steinmarder an einem Haushuhnbestand angerichteter Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden?
- 4216Schwarzwild hat an gerodeten Kartoffeln Schaden verursacht. Muss der angerichtete Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden?