Frage 4210 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Zu welchen im Bundesjagdgesetz vorgegebenen Terminen eines Jahres müssen spätestens Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken angemeldet werden, um den Ersatz des Schadens erlangen zu können?

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Richtige Antworten zu Frage 4210

  • C: 1. Mai
  • E: 1. Oktober
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