Frage 4167 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Welchen Einschränkungen unterliegt ein Revierinhaber, der in Jagdausrüstung befugt einen Jägernotweg benutzt?
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Richtige Antworten zu Frage 4167
- A: Langwaffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden
- B: die Waffe darf nur im Futteral mitgeführt werden
Weitere Fragen: Recht
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- 4170Ein Jagdgast schießt auf einen Rehbock, der schwer krank in das Nachbarrevier überwechselt und dort in Sichtweite von der Jagdgrenze verendet. Darf der Jagdgast mit einer ungeladenen Langwaffe in das Nachbarrevier gehen, um den Bock aufzubrechen, wenn zwischen den Inhabern der benachbarten Jagdreviere keine besondere Wildfolge vereinbart worden ist?
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- 4173Sie haben als Revierinhaber auf einen Frischling geschossen, der in Sichtweite im Nachbarrevier verendet. Wildfolge ist nicht vereinbart. Was müssen Sie tun?