Frage 4169 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Ein vom Revierinhaber angeschossenes Schmalreh wechselt über die Reviergrenze und tut sich nach etwa 50 m in einem vom Schützen nicht mehr einsehbaren Graben nieder. Darf der Schütze mit seiner geladenen Langwaffe über die Grenze an den Graben herantreten, um den Fangschuss anzubringen?
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Richtige Antwort zu Frage 4169
- B: nein
Weitere Fragen: Recht
- 4170Ein Jagdgast schießt auf einen Rehbock, der schwer krank in das Nachbarrevier überwechselt und dort in Sichtweite von der Jagdgrenze verendet. Darf der Jagdgast mit einer ungeladenen Langwaffe in das Nachbarrevier gehen, um den Bock aufzubrechen, wenn zwischen den Inhabern der benachbarten Jagdreviere keine besondere Wildfolge vereinbart worden ist?
- 4171Auf wessen Abschussplan ist ein Rehbock anzurechnen, der angeschossen in das Nachbarrevier überwechselt und dort verendet?
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- 4173Sie haben als Revierinhaber auf einen Frischling geschossen, der in Sichtweite im Nachbarrevier verendet. Wildfolge ist nicht vereinbart. Was müssen Sie tun?
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- 4175Bei welchen der nachgenannten Jagdarten muss ein brauchbarer Jagdhund mitgeführt werden?