Frage 4126 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Welche Aussagen zur Abschussplanerfüllung sind richtig?
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Richtige Antwort zu Frage 4126
- A: ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
Weitere Fragen: Recht
- 4127Dem Inhaber eines 10 km von der Grenze eines Rotwildgebiets entfernten Niederwildreviers in Hessen kommt beim Abendansitz im Juni ein Rot-Schmalspießer schussgerecht. Darf er ihn erlegen?
- 4128Im Dezember des 3. Jahres der Abschussplanperiode für Rehwild hat ein Revierinhaber seinen Rehwildabschuss bis auf 2 Rehböcke erfüllt. Darf er ohne Genehmigung der Jagdbehörde anstelle der 2 nicht erlegten Rehböcke 2 Stücke aus dem weiblichen Wild oder dem Zuwachs erlegen?
- 4129Sie haben als Revierinhaber nach dem Abschussplan nur noch einen Rothirsch der Klasse I frei. Beim Pirschen treffen Sie auf einen schlecht verhaarten und im Wildbret schwachen Hirsch der Klasse III, der zusätzlich noch eine schwere Laufverletzung aufweist. Dürfen Sie ihn erlegen?
- 4130Aus einem Wildgehege ist im August ein Damspießer entkommen, der sich im September in einem 8 km vom Gehege entfernten Revier einstellt. Darf der Revierinhaber diesen Damspießer außerhalb eines Damwildgebietes erlegen?
- 4131Am 25. Mai findet der Revierinhaber auf einer frisch gemähten Wiese ein verendetes Rehkitz. Muss er das Stück in die Abschussliste eintragen?
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