Frage 4078 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Ein neu abgeschlossener oder geänderter Jagdpachtvertrag ist der Jagdbehörde anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet

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Richtige Antwort zu Frage 4078

  • A: ist nur der Verpächter
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