Frage 4084 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit mehreren Pächtern soll ein unentgeltlicher Jagderlaubnisschein ausgestellt werden. Wer hat den Erlaubnisschein zu unterzeichnen, wenn weder eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen den Pächtern, noch eine gesonderte Regelung im Jagdpachtvertrag besteht?

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Richtige Antworten zu Frage 4084

  • A: sämtliche Pächter
  • C: die Jagdgenossenschaft
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