Frage 2263 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Die Bestimmungen der Verordnung (EG) 852/2004 zur Lebensmittelhygiene gelten unmittelbar für
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Richtige Antworten zu Frage 2263
- A: die Abgabe von Wild in mehr als einer „geringen Menge“
- B: die Abgabe von zerwirktem Wild
Weitere Fragen: Jagdbetrieb
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