Frage 2268 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Welche Angaben in der Erklärung der Unbedenklichkeit von erlegtem Wild durch die „kundige Person“ sind nicht erforderlich?
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Richtige Antwort zu Frage 2268
- B: Angaben über die Zeitspanne zwischen Erlegen und Aufbrechen
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