Frage 2261 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Welche Aussagen aufgrund der EU-Hygienevorschriften treffen für die Jäger zu?
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Richtige Antworten zu Frage 2261
- A: Jäger sind als „Lebensmittelunternehmer“ tätig, wenn sie Wild an Dritte abgeben
- D: Jäger haben Aufzeichnungspflichten, wenn sie Wild oder Wildfleisch abgeben
Weitere Fragen: Jagdbetrieb
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