Frage 2233 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Die Innenorgane eines frisch aufgebrochenen Rehs weisen wucherartige Veränderungen auf. Dürfen Sie als Erleger des Rehs das Wildbret ohne weiteres veräußern?
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Richtige Antwort zu Frage 2233
- B: nein, weil es sich hier vermutlich um genussuntaugliches Wildbret handelt
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