Frage 4477 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?
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Richtige Antwort zu Frage 4477
- A: ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.
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