Frage 4468 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?
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Richtige Antwort zu Frage 4468
- B: nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist
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