Frage 4415 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie)
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Richtige Antwort zu Frage 4415
- B: regelt den Bestandsschutz, die Haltung und Vermarktung sämtlicher Vogelarten, die in den Mitgliedsstaaten heimisch sind.
Weitere Fragen: Recht
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