Frage 4408 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 4408

  • B: Wildschutzgebiete können durch Anordnung der Jagdbehörde festgelegt werden
  • C: in Wildschutzgebieten kann durch Anordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert
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