Frage 4333 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 4333

  • C: nein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden.
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