Frage 4325 von 2043 · Jägerprüfung Hessen
Sie erwerben eine Schusswaffe mit vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behörde beim Waffenhändler. Worauf haben sie zu achten, um waffenrechtlich keinen Fehler zu begehen?
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Richtige Antwort zu Frage 4325
- C: Waffenerwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen.
Weitere Fragen: Recht
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