Frage 4325 von 2043 · Jägerprüfung Hessen

Sie erwerben eine Schusswaffe mit vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behörde beim Waffenhändler. Worauf haben sie zu achten, um waffenrechtlich keinen Fehler zu begehen?

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Richtige Antwort zu Frage 4325

  • C: Waffenerwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen.
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